Konstanzprüfungen / Qualitätssicherung


Unsere Leistungen
Gerne führen wir für Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätskontrollen und Konstanzprüfungen durch und verwalten auch im Rahmen eines Wartungsvertrages Ihre Termine zur nächsten Qualitätskontrolle.

  • Entwicklung von Qualitätssicherungs- und Qualitätskontrollmaßnahmen an Gammakameras und SPECT-Systemen
  • Durchführung von Qualitätssicherungs- und Qualitätskontrollmaßnahmen an nuklearmedizinischen Messplätzen und PET / PET/CT-Systemen
  • Durchführung der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen CDI-Messung an PET/CT-Anlagen
  • Konstanzprüfungen und halbjährliche Qualitätskontrollen inkl. der Dokumentation
  • Führung und Aktualisierung von Anlagenbüchern
  • Betreuung der nuklearmedizinischen EDV-Einrichtung (Netzwerk-Verbindungen)
  • Koordination und Weiterleitung evtl. Reparatur- und Wartungsmaßnahmen
  • Mitwirkung bei der Festlegung der allgemeinen apparativen Ausstattung
  • Schulung und Einweisung vom Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim Umgang mit radioaktiven Stoffen bzw. Strahlern
  • Optimierung von Arbeitsabläufen und Verfahren zur Verringerung der Strahlenbelastung des Personals

 

 

Konstanzprüfungen und Qualitätssicherungen
Ausgangspunkt der Qualitätssicherung nuklearmedizinischer Geräte nach § 42 Abs. 5 StrlSchV sind Zustandsprüfungen, die bei der Übernahme des Gerätes oder nach größeren Reparaturen und anderen Eingriffen in das System durchzuführen sind und deren Ergebnis aufzuzeichnen ist. Die Zustandsprüfung umfasst die quantitative Bestimmung von Parametern zur Prüfung der Leistung des Gerätes und gegebenfalls zur Erkennung von Fehlerursachen. Damit soll für den zukünftigen Betrieb des Gerätes ein Bezugspunkt geschaffen werden. Durch die Konstanzprüfung in regelmäßigen Zeitabständen ist festzustellen, ob die Qualität des Gerätes noch den Anforderungen entspricht. Das Ergebnis der Konstanzprüfung ist aufzuzeichnen, die Aufzeichnungen sind 10 Jahre aufzubewahren. Ist die erfoderliche Qualität nicht mehr gegeben, so ist unverzüglich die Ursache zu ermitteln, zu beseitigen oder den Inter Medical-Service zu informieren.

Gammakamera
Als Konstanzprüfung zur Qualitätskontrolle einer Gammakamera ist arbeitstäglich eine Überprüfung der Untergrundzählrate und der Einstellung des Energiefensters erfoderlich. Wöchentlich sind die Homogenität und die Ausbeute zu überprüfen. Eine Konstanzprüfung ist auf jeden Fall vorzunehmen, wenn der Verdacht auf eine Fehlfunktion der Gammakamera besteht. In halbjährlichen Abständen ist der Abbildungsmaßstab zu messen. Die Zustands- und Konstanzprüfungen der Gammakamera müssen unter reproduzierbaren Bedingungen durchgeführt werden, dies betrifft z.B. die verwendete Aktivität, die Messgeometrie sowie gegebenenfalls den Kollimator und seine Anbringung (siehe DIN 6855, Teil 3). Bei der Verwendung von Gammakameras zu tomographischen Untersuchungen sind besondere Anforderungen an die Qualitätssicherung zu stellen. Zur Korrektur der Inhomogenität sind Korrekturmatrizen von ausreichender statistischen Sicherheit zu verwenden. Die Korrekturwerte für das Rotationszentrum sind in Abhändgigkeit von der Stabilität des Systems mindestens wöchentlich zu ermitteln.

In-vivo und in-vitro-Messplätze
Mindestens einmal wöchentlich sind die Einstellungen und die Ausbeute bei reproduzierbarer Messgeometrie mit einem geeigneten Prüfstrahler (z.B. Cs-137) zu überprüfen (siehe DIN 6855, Teil 2). Mindestens halbjährlich sollten Bohrlochfaktoren neu bestimmt werden. Es wird empfohlen, hierzu kalibrierte Radionuklidlösungen zu verwenden.

Rektilinearer Scanner
Wegen der unterschiedlichen technischen Ausstattung der noch in Gebrauch befindlichen Geräte können einheitliche Richtlinien zur Qualitätskontrolle nicht gegeben werden. zusätzlich zu der wöchentlichen Überprüfung der Einstellungen und der Ausbeute mit einem geeigneten Prüfstrahler sollte als Test des Gesamtsystems einmal monatlich eine Aufnahme eines Schilddrüsenphantoms durchgeführt werden.

Aktivimeter
Für Konstanzprüfungen von Aktivimetern sind geeignete Prüfstrahler zu verwenden. Die Konstanzprüfung umfasst (siehe DIN 6852): Die arbeitstägliche Überprüfung von Nulleffekt und Ausbeute in einer Nuklideinstellung, die wöchentliche Überprüfung von Nulleffekt und Ausbeute in allen benutzten Nuklideinstellungen und die halbjährliche Überprüfung von Nulleffekt, Ausbeute und Linearität in allen Nuklideinstellungen. zu jedem Aktivimeter, dass für die Messung von Technetium-99m vervendet wird, muss als Zubehör eine Vorrichtung für die Prüfung auf Molybdän-Durchbruch verfügbar sein (siehe DIN 6854).

PET und PET/CT
PET und PET/CT-Scanner benötigen ebenfalls eine halbjährliche Konstanzprüfung und Qualitätskontrolle. Konstanzprüfungen sind in der Regel durch den Betreiber durchzuführen. Die Anforderungen (Referenzwerte und zulässige Abweichungen) und Massnahmen richten sich nach Angaben des Herstellers und müssen anlässlich einer Abnahme- oder Zustandsprüfung festgelegt und protokoliert werden. Sie umfassen die Überprüfung der Photomultiplier (PMT), die Kontrolle des Energiefensters und des Koinzidenz-Timings, die visuelle Überprüfung des Systems und der Systemkalibrierung. Die Dokumentation des "Daily Check Wertes" und des Kalibrierungsfaktor für den 2D und 3D-Modus muss gewährleistet sein. Gerne übernehmen wir für Sie die halbjährlichen Konstanzprüfungen und Qualitätssicherungsmassnahmen. Fordern Sie doch einfach ein unverbindliches Angebot an.

Dokumentationseinheiten/Drucker
Alle für die nuklearmedizinische Diagnostik verwendete Drucker-Einheiten unterliegen ebenfalls der Konstanzprüfung und der Qualitätskontrolle. Hier ist bei der Konstanzprüfung der Ausdruck eines entsprechenden Testbildes visuell der Ausdruck zu bewerten und evtl. Abweichungen von Referenzausdruck festzuhalten. Sollte der Ausdruck grossen Schwankungen in der Qualität unterliegen, so ist der für Sie zuständige Servicetechniker umgehend zu informieren.